Förderung im Rahmen von LEADER

Hier finden Sie alle Informationen zu den Förderbedingungen und dem LEADER-Antrags- und Projektauswahlverfahren. Bei Fragen kontaktieren Sie gerne das Regionalmanagement oder die Geschäftsstelle der Region.

Sie fragen sich, was LEADER eigentlich ist und was ein Regionalmanagement so alles macht? Hier finden Sie die Antworten:

Was ist eigenlich LEADER?

Was macht eigentlich ein LEADER-Regionalmanagement?

Wer darf eine Förderung beantragen? (Antragsberechtigte)

Praktisch jeder Mensch, der seinen Sitz, Wohnort oder Wirkungskreis in der Region Wesermünde Nord hat kann einen Förderantrag stellen.

  • Öffentliche Träger, wie Städte, Samtgemeinden, Gemeinden und juristische Personen des öffentlichen Rechts (bspw Kirchen)
  • Private Träger wie juristische oder natürliche Personen des privaten Rechts

Wie hoch ist die Förderung? (Fördersätze und Fördersummen)

Die Gesamtförderung ergibt sich aus dem Fördersatz aus LEADER-Mitteln und der dazugehörigen öffentlichen Kofinanzierung. Die Förderquote bezieht sich dabei auf das Netto-Projektvolumen. Zudem ist eine Förderhöchstsumme festgelegt. Bitte beachten Sie auch die Unterscheidung der förderfähigen Kosten der einzelnen Antragsberechtigten.

In der folgenden Übersicht sind die unterschiedlichen Förderquoten, gestaffelt nach Vorsteuerabzugsfähigkeit der Antragstellenden, aufgeführt.

Zusätzlich zu den oben genannten Förderquoten können Projekte Boni erhalten, wenn eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt sind.
Je erfülltem Kriterium erhöht sich die Förderquote um 2,5 %-Punkte.
Der Maximale Bonus beträgt 10 %-Punkte.

Die Fördermindest- und höchstsummen ergeben sich aus der folgenden Übersicht.

Was ist alles förderfähig? (Förderziele)

Projekte, die mit LEADER-Mitteln gefördert werden sollen, müssen mind. eines der folgenden Förderziele erfüllen. Es sind sowohl investive als auch nicht-investive Maßnahmen förderfähig.

Zu den förderfähigen Maßnahmen im Rahmen eines Projektes können gehören:

  • Investive Maßnahmen
  • Nicht investive Maßnahmen
  • Konzepte, Analysen, Untersuchungen, Vorarbeiten, Vorplanungen, Machbarkeitsstudien, Folgeabschätzungen etc sowohl für investive und nicht investive Maßnahmen
  • Projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit
  • Projektdokumentationen sowie Publikationen
  • Qualifizierungsmaßnahmen
  • Projektbezogene Veranstaltungen
  • Sensibilisierungsmaßnahmen
  • Aufbau/Betreuung von Netzwerken
  • projektbezogene Personalkosten (zeitlich begrenzt auf maximal zwei Jahre)
  • Innovative bzw modellhafte Ansätze
  • Anschubfinanzierungen (max 6 Monate) z B für Anmietung von Räumlichkeiten zur Umsetzung von innovativen Vorhaben in Bezug auf die HF 1-5

Zusätzlich zu den Handlungsfeldern müssen zudem noch die Themen der Querschnittsziele mit bedacht werden.

Was muss ich tun, um die Förderung zu bekommen? (Antrags- und Projektauswahlverfahren)

Wenn Sie eine Projektidee haben, wenden Sie sich an die Geschäftsstelle oder die regionalen Ansprechpartner, um Ihre Idee vorzustellen.

Ob ein Projekt eine LEADER-Förderung erhält, entscheidet die Lokale Aktionsgruppe auf Basis festgelegter Projektauswahlkriterien, die im Projektbewertungsbogen festgehalten sind.

Der Ablauf des Antrags- und Projektauswahlverfahrens sieht wie folgt aus:

Bei Förderung zu beachten

Wenn Ihr Projekt den Weg beschritten und eine Förderung erhalten hat, beachten Sie bitte folgendes:

Merkblatt Informations- und Sichtbarkeitsvorschriften der EU